Technology • 10 Min. Lesezeit

Kevin Winter

Kevin Winter

KI-Kompetenzpflicht:
Was dein Team jetzt wissen muss

Seit Februar 2025 verlangt der AI Act KI-Kompetenz von allen, die KI im Job nutzen. Im Juli 2026 wurde die Pflicht entschärft, aber nicht gestrichen. Was sie heute bedeutet und wie du sie mit einer Stunde Arbeit sauber dokumentierst.

Wer im Unternehmen ChatGPT, Claude, Copilot oder einen Chatbot seiner Website einsetzt, hat seit dem 2. Februar 2025 eine Pflicht aus dem EU AI Act:

Artikel 4, die KI-Kompetenz
Die meisten haben davon erst gehört, als die ersten Anbieter „KI-Pflichtschulungen mit Zertifikat“ verkaufen wollten.

Seit dem 27. Juli 2026 gilt Artikel 4 in einer neuen Fassung. Sie ist milder als die alte Fassung vom 2. Februar 2025. Weg ist die Pflicht aber nicht und mit der Bundesnetzagentur gibt es seit Ende Juli 2026 auch eine zuständige Aufsicht in Deutschland.

Hier liest du, was die Pflicht heute von dir verlangt und wie du sie ohne Schulungstag erfüllst.

Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Ob und wie der AI Act in deinem Fall greift, klärst du im Zweifel mit einer Anwältin oder einem Anwalt für IT-Recht.

„Das Gesetz will, dass du weißt, was deine KI tut, und dass dein Team es auch weiß. Ein Zertifikat braucht es dafür nicht.“

Was Artikel 4 AI Act regelt

Der AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) definiert KI-Kompetenz in Artikel 3 Nr. 56 als die Fähigkeiten, Kenntnisse und das Verständnis, um KI-Systeme sachkundig einzusetzen und sich der Chancen, Risiken und möglichen Schäden bewusst zu sein.

Artikel 4 richtet sich an zwei Gruppen:

  • Anbieter, also alle, die ein KI-System entwickeln oder unter eigenem Namen anbieten.
  • Betreiber, also alle, die ein KI-System beruflich in eigener Verantwortung nutzen.

Wenn dein Abteilung oder dein Team Angebote mit ChatGPT oder Copilot vorformuliert, Social-Media-Posts mit KI entwirft oder ein Chatbot Kundenfragen auf deiner Website beantwortet, bist du Betreiber laut des EU-AI-Act. Die EU-Kommission stellt in ihren Fragen und Antworten zur KI-Kompetenz klar, dass auch die Nutzung von ChatGPT im Arbeitsalltag darunter fällt. Auch Selbstständige ohne Angestellte sind betroffen, sobald sie KI beruflich einsetzen.

Laut Statistischem Bundesamt nutzten 2025 bereits ca. 26 Prozent der Unternehmen ab zehn Mitarbeitenden Künstliche Intelligenz, ein Jahr zuvor waren es ca. 20 Prozent. Der Branchenverband Bitkom kam im September 2026 bei Unternehmen ab 20 Beschäftigten auf ca. 57 Prozent.

Was sich im Juli 2026 geändert hat

Im November 2025 hat die EU-Kommission ein Entlastungspaket für den AI Act vorgeschlagen, den sogenannten Digital Omnibus. Ursprünglich sollte die Pflicht zur KI-Kompetenz dabei von den Unternehmen auf Kommission und Mitgliedstaaten übergehen. So ist es nicht gekommen.

Beschlossen wurde die Verordnung (EU) 2026/1744. Sie ist am 27. Juli 2026 in Kraft getreten und hat den Artikel 4 neu gefasst:

  • Bis Juli 2026: Unternehmen mussten Maßnahmen ergreifen, um „nach besten Kräften sicherzustellen“, dass ihr Personal „über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügt“.
  • Seit 27. Juli 2026: Unternehmen ergreifen Maßnahmen, um „die Entwicklung der KI-Kompetenz“ ihres Personals „zu unterstützen“. Ein „bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz“ müssen sie ausdrücklich nicht garantieren.
  • Neu ist außerdem: Kommission und Mitgliedstaaten sollen die Unternehmen unterstützen, „insbesondere KMU“.

Aus einer Pflicht, ein Ergebnis zu erreichen, ist eine Pflicht geworden, sich nachvollziehbar zu bemühen. Für kleine Betriebe ist das eine echte Erleichterung. Du musst niemandem nachweisen, dass dein Team ein bestimmtes Wissen hat. Du musst aber zeigen können, dass du etwas dafür getan hast.

Bußgeld, Haftung, Aufsicht

Ein direktes Bußgeld gibt es nicht. Die Bußgeldvorschriften des AI Act in Artikel 99 nennen Artikel 4 nicht. Auch das deutsche KI-Marktüberwachungsgesetz (KI-MIG) welches seit dem 29. Juli 2026 in Kraft ist, sieht in § 15 kein Bußgeld für fehlende KI-Kompetenz vor.

Folgenlos ist dies trotzdem nicht. Seit dem 29. Juli 2026 ist die Bundesnetzagentur die zuständige Marktüberwachungsbehörde und Beschwerdestelle für den AI Act. Sie weist darauf hin, dass fehlende KI-Kompetenz als Verletzung der Sorgfaltspflicht gewertet werden kann.

Relevant wird das, wenn ein KI-Fehler einem Kunden schadet. Dann richtet sich der Schadensersatz nach deutschem Recht. Es wird gefragt, was du getan hast, um den Fehler zu verhindern. Auch die EU-Kommission rechnet mit Sanktionen vor allem dann, wenn ein Vorfall auf fehlende Einweisung von Mitarbeitenden zurückgeht. Wer dann seine „KI-Regeln“ und die Einweisung des Teams vorlegen kann, steht deutlich besser da.

Was KI-Kompetenz konkret heißt

Das Gesetz schreibt keinen Lehrplan oder keine Pflichtschulung vor. Aus den Fragen und Antworten der EU-Kommission und den Hinweisen der Bundesnetzagentur lassen sich dennoch folgende Punkte ablesen. Wer in deinem Auftrag mit KI arbeitet, sollte:

  1. grob verstehen, wie das Werkzeug funktioniert, auch dass Sprachmodelle Fakten erfinden können (Halluzinationen),
  2. wissen, wofür es eingesetzt wird und wofür nicht, etwa keine Kundendaten in ein frei zugängliches Tool,
  3. Ergebnisse prüfen, bevor sie rausgehen.

Wie viel davon nötig ist hängt vom Einsatz ab. Wer mit KI eine Terminbestätigung formuliert, braucht weniger als jemand der Bewerbungen vorsortiert und klassifiziert.

Die Kommission betont ausdrücklich, dass kein Zertifikat benötigt wird. Auch einen KI-Beauftragten, Wissenstests oder eine externe Schulung verlangt das Gesetz nicht. Es reicht intern festzuhalten, was du gemacht hast.

Einsatzregeln statt Schulungsordner

Am einfachsten erfüllst du die Pflicht, indem du für jeden KI-Einsatz kurz aufschreibst, wie er geregelt ist. Dafür reichen fünf Fragen:

  1. Zweck: Wofür setzen wir die KI ein?
  2. Grenzen: Welche Daten und Quellen darf sie nutzen, was darf sie auf keinen Fall?
  3. Ton: Wie tritt sie gegenüber Kunden auf?
  4. Übergabe: Wann übernimmt ein Mensch?
  5. Kontrolle: Wer prüft die Ergebnisse, wie oft?

Ein ausgedachtes, aber typisches Beispiel: Ein Sanitärbetrieb aus Hamburg mit sechs Leuten nutzt KI für zwei Dinge.

Einsatz 1: Angebotstexte

  • Zweck: Leistungsbeschreibungen für Angebote vorformulieren.
  • Grenzen: keine Kundennamen oder Adressen ins Tool, keine Preise von der KI, nur eigene Leistungsliste als Grundlage.
  • Ton: sachlich, verständlich für Laien.
  • Übergabe: Sonderfälle wie Wasserschäden schreibt der Meister selbst.
  • Kontrolle: Jedes Angebot wird vor dem Versand gelesen.

Einsatz 2: Chatbot auf der Website

  • Zweck: Fragen zu Leistungen, Einzugsgebiet und Terminen beantworten.
  • Grenzen: keine Zusagen zu Preisen oder Terminen, keine Ferndiagnosen.
  • Ton: freundlich, kurz, per du oder Sie wie auf der Website.
  • Übergabe: Notfälle und Beschwerden gehen sofort an das Büro, mit Telefonnummer.
  • Kontrolle: Einmal im Monat werden zehn Chatverläufe gelesen.

Das sind zwei halbe Seiten. Wer neu ins Team kommt, liest sie am ersten Tag. Damit ist die Einweisung dokumentiert, und du kannst jederzeit erklären, wie deine KI arbeitet.

Website, Chatbot, Marketing: Artikel 50 gilt auch

Neben Artikel 4 gelten seit dem 2. August 2026 die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des AI Act. Die sind für deine Website und dein Marketing oft wichtiger, weil Verstöße hier bußgeldbewehrt sind.

  • Chatbots: Wer mit einem KI-Chatbot schreibt, muss erfahren, dass er mit einer KI spricht, außer es ist ohnehin offensichtlich. Formal trifft diese Pflicht den Anbieter des Chatbots. Wenn du den Bot selbst einrichtest oder unter deinem Namen betreibst, sorg trotzdem für einen klaren Hinweis im Chatfenster. Das kostet nichts und nimmt jede Diskussion vorweg.
  • Deepfakes: Bilder, Videos oder Tonaufnahmen, die echte Personen, Orte oder Ereignisse täuschend echt nachbilden, müssen als KI-generiert gekennzeichnet sein.
  • KI-Texte: Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren sollen, müssen gekennzeichnet werden, wenn sie nicht von einem Menschen redaktionell geprüft und verantwortet wurden.

Für SEO-Texte, Blogbeiträge und Social-Media-Posts heißt das in der Praxis: Ein Mensch liest gegen, prüft die Fakten und steht mit seinem Namen dafür ein. Genau diese Prüfung meint auch Artikel 4, wenn er von KI-Kompetenz spricht.

So fängst du an

  1. Liste alle KI-Einsätze auf: E-Mail-Entwürfe, Übersetzungen, Bildbearbeitung, Social Media, Chatbot. Frag im Team nach, oft nutzt jemand ein Tool, von dem sonst keiner weiß.
  2. Beantworte für jeden Einsatz die fünf Fragen. Ein gemeinsames Dokument reicht.
  3. Lest die Regeln gemeinsam und notiert Datum und Teilnehmende. Das ist deine Dokumentation.
  4. Leg einen Termin fest, an dem du die Regeln prüfst: einmal im Jahr oder immer dann, wenn ein neues Tool dazukommt.

Hilfe gibt es kostenlos: Die Bundesnetzagentur betreibt einen KI-Service-Desk.

Fazit

Die KI-Kompetenzpflicht ist seit Juli 2026 leichter zu erfüllen als befürchtet. Du musst nachweisen können, dass du dich um das KI-Wissen deines Teams kümmerst, ein bestimmtes Niveau musst du nicht garantieren. Wer seine KI-Einsätze aufschreibt, Grenzen festlegt und Ergebnisse prüft, hat das erledigt.

Ernster nehmen solltest du Artikel 50: Ein Chatbot auf deiner Website ohne KI-Hinweis oder ein ungekennzeichneter Deepfake in der Werbung ist seit August 2026 ein echtes Risiko.

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Häufige Fragen

Häufige Fragen zur KI-Kompetenzpflicht.

Nein. Die EU-Kommission sagt ausdrücklich, dass kein Zertifikat nötig ist. Eine interne Dokumentation was du für die KI-Kompetenz deines Teams getan hast reicht.

Ja, sobald du KI beruflich nutzt. Der Aufwand richtet sich nach dem Einsatz. Für einfache Anwendungen reicht ein bewusster, schriftlich festgehaltener Umgang.

Für Artikel 4 nicht. Weder der AI Act noch das deutsche KI-Marktüberwachungsgesetz sehen dafür ein Bußgeld vor. Fehlende KI-Kompetenz kann aber als Verletzung der Sorgfaltspflicht gelten, wenn durch einen KI-Fehler ein Schaden entsteht.

Seit dem 27. Juli 2026 müssen Unternehmen die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Teams unterstützen, statt ein ausreichendes Niveau sicherzustellen. Ein bestimmtes Kompetenzniveau musst du nicht mehr garantieren.

Ja. Wer ChatGPT, Claude oder ähnliche Tools beruflich einsetzt, ist Betreiber im Sinne des AI Acts.

Seit dem 2. August 2026 müssen Nutzer erfahren, dass sie mit einer KI schreiben (Artikel 50 AI Act), außer es ist offensichtlich. Die Pflicht liegt formal beim Anbieter des Chatbots. Ein deutlicher Hinweis im Chatfenster ist trotzdem die sichere Lösung, auch für dich als Betreiber.

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